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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1./ Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Der Patient (Auftraggeber) nimmt unter den in diesen AGB festgehaltenen Bedingungen kostenpflichtige zahnmedizinische, kieferchirurgische bzw. zahntechnische Dienstleistungen von Profident (Auftragnehmer) in Anspruch. Profident hat aber das Recht ohne Angaben von Gründen die Behandlung abzulehnen. Das AGB regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Patient und Profident. Es regelt vor und nach der Unterschrift des Patienten die Geschäftsbeziehung, das Zustandekommen, Inhalt und sich daraus ergebenden Ansprüche des Geschäftsvertrages, der die Erbringung der zahnärztlichen, kieferchirurgischen bzw. zahntechnischen Leistungen regelt.

2./ Zustandekommen des Geschäftsvertrages:


2.1. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass Profident kostenpflichtige, zahnmedizinische, kieferchirurgische und zahntechnische Leistungen erbringt. Die frei in der Ordination zugängliche, auf der öffentlichen Website (www.profident.com) publizierte aktuelle Preisliste ist für die Preisberechnung maßgebend und ist einem Kostenvoranschlag gleichzusetzen. Profident erstellt persönliche, schriftliche Kostenvoranschläge nur nach Aufforderung und Absprache mit dem Patienten innerhalb von 30 Tagen. Profident behaltet sich das Recht der Änderung des Kostenvoranschlages vor, da es zu fachlich indizierten Veränderungen kommen kann.
2.2. Die Geschäftsbeziehung bzw. Vertrag kommt an dem Tage zustande, an dem der Patient vor der Konsultation und Behandlungsplan durch seine Unterschrift am Anamnesebogen die geltenden AGBs zur Kenntnis nimmt, oder einen persönlichen Kostenvoranschlag annimmt und die Behandlung beginnt, oder die Leistungen anhand des Kostenvoranschlages schriftlich bestätigt. Durch die Unterschrift am Anamnesebogen akzeptiert der Patient gleichzeitig die gültige und öffentlich zugängliche Preisliste von Profident als Maßgebend für die Preisberechnung.
2.3. Nach dem Zustandekommen der Geschäftsbeziehung muss der Patient etwaige von ihm gewünschte Änderungen des Behandlungsplanes schriftlich übergeben. Der behandelnde Arzt muss diesen Wünschen nur dann nachkommen, wenn diese fachlich auch indiziert sind und er diese schriftlich rückbestätigt. Etwaige andere Unterweisungen und Abweichungen durch den Patienten sind auch nur dann rechtskräftig, wenn sie von Profident schriftlich bestätigt wurden.
2.4. Der Patient verpflichtet sich vor der Behandlung seine medizinische Vorgeschichte in Form von einer Anamnese auf dem Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig fest zu halten und dem behandelnden Arzt zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinen persönlichen Daten, wie Vor und Nachname, Wohnadresse, Geburtsort bzw. -tag, Nachname der Mutter, Versicherungsnummer oder Ausweisnummer Profident wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben. Außerdem erklärt er sich bereit einen behördlichen Ausweis zur Überprüfung seiner Angaben vor zu weisen. Der Patient stimmt mit seiner Unterschrift am Anamnesebogen oder der Unterschrift der AGBs ausdrücklich zu, dass seine persönliche Daten und Anamnesedaten gespeichert werden und diese zu Behandlungszwecken verwendet werden. Profident verpflichtet sich diese Daten unter der ärztlichen Schweigepflicht sorgfältig zu behandeln und den Vorschriften des gültigen Datenschutzes, derzeit nach Paragraph XLVII von 1997 nach zu kommen.
3./ Behandlungsbeginn:


3.1. Meist ist bei der ersten Konsultation für die genaue Untersuchung der Zahnreihe bzw. des Kiefers die Anfertigung eines Panoramaröngens bzw. 3D Tomographenaufnahme notwendig. Wenn der Patient einer solchen Aufnahme, die nicht älter als 60 Tage alt ist, zur Untersuchung zur Verfügung stellt, kann er um die Verwendung dieser Aufnahme bitten.
3.2. Die erste Konsultation und die Erstellung eines Behandlungsplanes sind für den Patienten kostenfrei, sofern er die Behandlung bei Profident sofort antritt und fortsetzt. Wenn der Patient die Behandlung nicht antritt, hat Profident das Recht für die Konsultation und das Panoramaröntgen den zu diesen Zeitpunkt aktuellen, in der Preisliste vermerkten Betrag zu verrechnen. Bei einem tatsächlichen Behandlungsbeginn zu einem anderen Termin wird dieser Betrag dem Patienten wieder gutgeschrieben und von den jeweiligen Behandlungskosten abgezogen.
3.3. Falls der Patient versäumt eine vollständige Aufklärung, Anamnese bzw. alle von Profident geforderten Informationen zeitgerecht abzugeben, ist Profident berechtigt, ohne Angabe von Gründen, von dem Behandlungsvertrag bzw. Behandlungsplan zurücktreten oder diesen abzuändern.

4./ Rechte und Pflichten:


4.1. Profident ist berechtigt den Behandlungsplan bzw. die Behandlung selbst, wegen auftretenden (zahn-)medizinischen Gründen jederzeit abzuändern. Profident ist verpflichtet den Patienten über etwaige Änderungen und deren Gründe zu informieren und gegebenenfalls einen neuen Behandlungsplan herzustellen.
4.2. Profident kann Dritte bzw. Subunternehmer zur Erbringung seiner Leistungen beauftragen. Dies ist vor Allem zur Leistung von Zahntechnischen Arbeiten oder anderen zahnmedizinischen Leistungen, die von dritten Spezialisten erbracht werden notwendig.
4.3. Der Patient hat jederzeit das Recht die Behandlung bei Profident abzulehnen oder zu beenden, weiterst die Behandlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Es werden in diesem Falle nur die Behandlungen abgerechnet, die zu diesem Zeitpunkt geschehen sind, bzw. bei zahntechnischen Arbeiten schon beim Zahnlabor bestellt worden sind.
4.4. Profident behält sich das Recht ein, eine Behandlung zu jedem Zeitpunkt ohne Gegenleistungen oder Schadenersatzansprüchen von Seiten des Patienten zu beenden oder zu unterbrechen, wenn die gesundheitliche bzw. mentale Verfassung eines Patienten die Fortsetzung der Behandlung beeinträchtigt. Weiterns kann Profident die Behandlung ablehnen, wenn offene Zahlungsrückstände bestehen.
4.5. Patienten haben das Recht die Behandlung kostenlos bis min. 3 Tage vor dem Behandlungsantritt schriftlich (e-Mail, Fax, Brief) abzusagen. Wenn die Behandlung nicht zeitgerecht oder sogar gänzlich verabsäumt wird, werden 5.000.- Ft Gebühr fällig. Der Patient haftet für alle eventuellen Mehrkosten, die entstehen können, wenn er zum Behandlungsbeginn nicht erscheint, oder diesen verspätet absagt (Wie z.B. Hotelreservierungen, Taxi etc.), auch wenn dies nicht durch sein Verschulden geschehen ist. Falls er eine schriftliche Fachärztlich Krankheitsbestätigung vorlegen kann, die die Ursache seiner Versäumnis darstellt, können Ihm die zahnärztlichen Mehrkosten erlassen werden.
4.6. Profident behaltet sich das Recht vor den Behandlungstermin bzw. den behandelnden Arzt zu ändern. Hiervon muss der Patient so rasch als möglich informiert werden.
4.7. Profident hat das Recht seine Behandlungen bzw. deren Abläufe zu ändern, ohne die Patienten darauf hinzuweisen. Solche Änderungen können die Folge von Gesetzesänderungen bzw. sich ändernden sicherheitstechnischen oder fachärztlichen Vorschriften sein. Patienten müssen über solche Änderungen nicht informiert werden, wenn die Behandlung den Behandlungserfolg oder dessen Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt.

4.8. Profident kann bei der Reiseplanung von ausländischen Patienten, oder deren Hotelreservierung, nach vorheriger Abstimmung, behilflich sein. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Vertragsabschluss für solche Leistungen von Dritten, direkt zwischen dem Patienten und dem dritten Serviceleister zustande kommen und das Profident für solche nicht zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Serviceleistungen nicht haftet.

5./ Preise, Zahlungsmodalitäten:


5.1. Die Behandlungspreise werden aus der jeweils gültigen, offen aufliegenden, bzw. auf der öffentlichen Website (www.profident.com) ersichtlichen Preisliste von Profident berechnet, oder werden individuell auf die Behandlungsansprüche von Patienten in einem schriftlichen Kostenvoranschlag angepasst und festgehalten. Patienten verpflichten sich diese Behandlungspreise zu bezahlen. Profident hat darüber hinaus das Recht entstandene eventuelle Mehrkosten für Material bzw. Technologieänderungen oder durch spezielle Ansprüche von Patienten verursachte Mehrleistungen, diese den Patienten weiter zu verrechnen. Weiterst können entstandene Mehrkosten verrechnet werden, die durch nicht Einhaltung dieser AGB verursacht wurden.

5.2. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach der Behandlung fällig. Bei der Anfertigung von zahntechnischen Arbeiten, die vom zahntechnischen Labor als Dritten, angefertigt werden müssen. Wird 50% des Gesamtbetrages schon bei Beginn der Behandlung fällig. Die verbleibenden 50% werden bei der Übergabe bzw. Eingliederung der zahntechnischen Arbeit sofort fällig.

5.3. Profident ermöglicht die Bezahlung mit Kreditkarten, doch wird die Zahlung mit Banküberweisungen oder Zahlscheinen nicht akzeptiert. Wenn der Patient die Behandlung mit seiner Gesundheitsversicherung verrechnen möchte, muss er dies bei Behandlungsbeginn der Rezeption bekanntgeben. Profident kann nur die Zusammenarbeit von Versicherungen annehmen, mit denen eine vertraglich geregelte Kooperation besteht. Diese Versicherungsgesellschaften sind auf unserer öffentlichen Website (www.profident.com) jeweils aktuell ersichtlich. Bitte informieren Sie unsere Rezeption, wenn Sie ein Kunde einer unserer Partnerunternehmen sein sollten. Rechnungen können auch in GBP oder EURO bezahlt werden, hierbei wird der jeweils aktuelle MNB Wechselkurs zur Anwendung gebracht.

5.4. Wenn die sofortige Begleichung der Rechnung, von den Gründen unabhängig, nicht erfolgen kann, muss der Patient eine Zahlungsaufforderung unterfertigen. Die Rechnung kann dann hierauf die folgenden 14 Tage zinsenfrei beglichen werden. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist wird Profident den Betrag auf rechtlichem Weg eintreiben. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden dann zu Lasten des Patienten verrechnet.

5.5. Überschreitung der Zahlungsfrist:

a. Jährlich werden 20% Zinsen für verspätete Zahlungen berechnet.
b. Bis zur gänzlichen Bezahlung der Rückstände können als Pfand Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden und mit sich geführt wurden, zur Geltungsmachung des Pfandrechts einbehalten werden (Ptk. 397. § (2) bek),
c. Nach Ablauf der 15 tägigen Zahlungsfrist kann von diesem Vertrag Abstand genommen werden und anfallende Ansprüche geltend gemacht werden.

Hiermit stimmt der Patient ausdrücklich zu, dass im Falle einer unbezahlten Schuld und durch diese zustande gekommenen Pfandgabe, diese von Profident vor allen anderen Gläubigern und ohne rechtliches Vorgehen, am freien Markt versetzt werden können um die Zahlschuld zu begleichen.
6./ Garantiebedinungen:

6.1. Profident gewährt auf die von ihm geleisteten zahntechnischen Arbeiten (Kronen, Brücken, Prothesen) 2 Jahre Garantie, auf konservative oder kleine restaurative Arbeiten ein halbes Jahr, prothetische Arbeiten 2 Jahre, auf das Material von Implantaten 10 Jahre. Es kann keine Garantie für provisorische Arbeiten, oder für die mit Kronen bzw. Brücken versehenen Zähne, die später wurzelbehandelt werden müssen geleistet werden. Darüber hinaus kann auf Reaktionen bzw. Entzündungen, die in dem Organismus des Patienten auftreten können, oder Schäden, die durch falsche Anwendung bzw. mangelnde Zahnhygiene verursacht werden, keine Garantie geleistet werden.

6.2. Einschränkungen Garantieleistung:

- Wenn der Patient nicht mindestens ein mal pro Jahr einen Zahnarzt aufsucht,
- Wenn die Zahn- bzw. die Mundhygiene vernachlässigt wird,
- Wenn die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt werden (z.B. die Prothese nachts nicht getragen wird)
- Wenn der Patient nach der Behandlung diese von einem anderen Zahnarzt bzw. Zahntechniker verändern oder ersetzen lässt,
- Wenn herausnehmbare Prothesen nicht den Unterweisungen des behandelnden Arztes entsprechend gepflegt werden,
- Wenn Zahnfleisch oder Knochenschwund durch Parodontose entsteht,
- Wenn der Patient starker Raucher ist,
- Wenn der Patient große Gewichtsschwankungen erleidet;

6.3. Durch die Garantie gedeckte Leistungen:

Bei Fehlern in den zahntechnischen Arbeiten, verpflichtet sich Profident diese gänzlich für den Patienten gebührenfrei auszubessern oder diese zu ersetzen. Profident übernimmt alle zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Kosten. Die Garantieleistung kann nur in der Klinik in Budapest erbracht werden. Es kann die Garantie nicht durch andere Kliniken erbracht und dann bei Profident eingefordert werden. Weiterst können für die Anreise bzw. den Aufenthalt keinen Kosten geltend gemacht werden. Bei großen restaurativen Prothetikarbeiten muss der Patient damit rechnen, dass die Okklusion nach der Befestigung noch kontrolliert bzw. adaptiert werden muss.

7./ Reklamationen:


7.1. Der Patient ist verpflichtet eventuelle auftretende Reklamationen unmittelbar nach dem ersten Auftreten Profident schriftlich zu benachrichtigen. Bitte senden Sie Ihre Reklamationen an das Büro von Profident und/oder an den behandelnden Arzt, Telefon +36-1-342-2546, oder an folgende e-Mail Adresse: dental-office@profident.com

7.2. Der Patient muss für die Geltendmachung seiner Garantie für einen Untersuchungstermin bei Profident erscheinen. Die Arbeit muss Profident zur Untersuchung vorgelegt werden und darf in keinster Weise von jemand anderem verändert worden sein. Darüber hinaus werden alle Informationen und Daten in einem Report zusammengefasst.

Profident verpflichtet sich bei begründeten Reklamationen innerhalb von 3 Tagen über den Ablauf der Garantieleistung Auskunft zu geben. Weiterst gibt Profident bekannt, ob die zu leistende Garantie in den folgenden 14 Tagen erbracht werden kann.

7.3. Wenn die Garantie durch die Punkte 6.1.-6.2. erlischt, oder die prothetische Arbeit nicht vorgelegt werden kann, oder diese durch jemanden anderen verändert worden ist, kann der Garantieanspruch nicht beurteilt werden und muss von Profident daher nicht geleistet werden.

8./ Rechtsstand:


7.1. Für den Rechtsstand sind die ungarischen Gesetze nach Paragraph 41.§-a gültig und müssen am folgenden Gerichten eingebracht werden: Pesti Központi Kerületi Bíróság oder Fővárosi Bíróság in Budapest
7.2. Für alle in diesen AGB nicht regulierten Fragen ist das ungarische Ptk maßgebend.